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Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und
Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers in laufender und
künftiger Geschäftsverbindung.
Sie schließen Einkaufsbedingen des Käufers aus, denen hiermit ausdrücklich
widersprochen wird.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
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Angebote
1.1 Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten.
1.2 Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns 4 Wochen an Angebote gebunden.
1.3 Festpreise bedürfen besonderer Vereinbarung.
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Lieferung
2.1 Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2.2 Wir liefern ab 2.000,-- DM Warenwert frei Haus, oder gem. anderslautender
vertraglicher Vereinbarung.
2.3 Arbeitskämpfe, außergewöhnliche unvorhersehbare Ereignisse
oder Verkehrsstörungen befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer
Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht.
2.4 Schadenersatzanpsrüche aus Verzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen.
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Gewährleistung
3.1 Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die angebotenen oder
gelieferten Waren für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet
sind.
3.2 Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt genau zu prüfen. Mängelrügen
sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt
der Waren schriftlich zu erheben.
3.3 Bei begründeten und rechtzeitigen Beanstandungen leisten wir nach unserer
Wahl kostenlosen Ersatz oder erstatten den Kaufpreis. Alle weitergehenden Ansprüche
sind ausgeschlossen.
3.4 Beanstandete Ware muß vollständig in der Originalverpackung zurückgegeben
und bis zur Abholung ordnungsgemäß verwahrt werden.
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Eigentumsvorbehalt
4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller
aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum
des Verkäufers.
4.2 Wird Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, so tritt der Käufer
schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechnungen ab. Der Verkäufer
nimmt die Abtretung an. Als Wert der Vorbehaltsware gilt der Rechnungsbetrag.
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Zahlung
5.1 Rechnungen des Käufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich widersprochen wird.
5.2 Der Kaufpreis ist 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig, Lieferung vorausgesetzt.
Die Rechnung gilt spätestens nach 2 Werktagen ab Ausstellungsdatum als zugegangen.
5.3 Zielverkauf bedarf besonderer Vereinbarung.
5.4 Skontoabzug ist nicht zulässig.
5.5 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer vom Fälligkeitstag
des Rechnungsbetrages an, Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden
Kreditkosten, mindestens aber von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen.
5.6 Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest stellen alle noch offenen - auch
gestundete - Rechnungen fällig. Weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse.
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Gerichtsstand
6.1 Erfüllungsort für beide Teile ist Neu-Isenburg.
6.2 Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien einschließlich
Scheck- und Wechselklagen ist Offenbach.
6.3 Maßgebend ist das deutsche Recht.
6.4 Bei Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen bleiben die übrigen
Bedingungen verbindlich.
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